Aktuell:
Oberkulm,
24.8.2016
Info bezüglich Krankenkassen-Anerkennung der AP-Kinesiologie für Menschen
Ich freue mich sehr Ihnen mitzuteilen, dass ich ab
sofort bei praktisch allen Krankenkassen der Schweiz als Kinesiologin anerkannt und registriert bin (Anerkennung über EMR, ASCA, Visana und EGK).
Um die kinesiologischen Behandlungen über die
Krankenkasse abrechnen zu können, brauchen Sie einen Zusatz bei Ihrer
Krankenversicherung über Komplementärtherapie. Es ist wichtig, dass Sie vorab
mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen und nachfragen ob und in welchem
Rahmen die Kinesiologiesitzung bei mir übernommen wird.
Das Honorar ist jeweils nach der Behandlung bar bei
mir zu bezahlen. Ich werde Ihnen eine Quittung in doppelter Ausführung für ihre
Krankenkasse mitgeben, welche Sie dann zur Rückerstattung einreichen können.
Das Honorar beträgt Fr. 120.— pro Stunde.
Falls Sie zu diesen Änderungen noch Fragen haben,
nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf, damit wir allfällige Unklarheiten
zusammen anschauen können.
Mit freundlichen Grüssen
Andrea Küng